Förderung beim Treppenlift Einbau durch die Pflegeversicherung

Wer einmal in der Lage ist, sich über die Anschaffung von einem Treppenlift Gedanken zu machen benötigt oftmals zusätzliche finanzielle mittel um den Treppenlift wirklich zu kaufen. Dabei ist der Treppenlift im Haus oder der Wohnung für viele Menschen oft die einzige Möglichkeit in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und hier den Lebensabend zu verbringen. Denn ein Umzug ins Erdgeschoss stellt häufig keine Alternative dar. Das weiss zum Glück auch die Pflegeversicherung und fördert den Treppenlift einbau wenn verschiedene Bedingungen des Antragstellers erfüllt sind.

Grundsätzlich gilt: Wer schon in eine Pflegestufe eingeteilt wurde und noch keinen Treppenlift gekauft hat, kann einen Anspruch auf die Förderung haben. Nach dem Sozialgesetzbuch ((§ 40 Abs. 4 SGB XI)) kann der Förderungsanspruch zum Kauf des Treppenliftes bis zu 2557 Euro betragen. Ganz wichtig ist. Die Förderung muss vor der Unterschrift unter dem Kaufvertrag erfolgen. Nur so kann Sie die die Pflegekasse mit der Förderung zum Treppenlift Einbau unterstützen auch in Zukunft Mobil und Selbstständig Treppen in Ihrer Wohnung zu überwinden.

Wichtig zu wissen ist, das die Die Höhe des Zuschusses zum Einbau des Liftes abhängig von den Kosten und dem Einkommen des Pflegebedürftigen sind. Und die Zuschüsse werden einen einen Betrag 2557 Euro nicht überschreiten.

Die Krankenkasse unterstützt nicht

Die Krankenkassen unterstützen den Treppenlift Einbau nicht, da es sich um ein fest mit dem Gebäude verbundenen Technisches Hiflsmittel handelt.

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